Mitgliedsbeiträge (gültig seit 01.01.2024)
Mitgliedsbeiträge ab dem 01.01.2024 gemäß den Beschlüssen der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Sektion Dortmund vom 29.11.2023.
Änderung von Adressen und Bankverbindungen
Bitte teilen Sie uns Ihre neue Anschrift bzw. Ihre neue Kontonummer rechtzeitig mit. Sie ersparen uns Arbeit und sichern sich den rechtzeitigen Bezug der DAV-Mitteilungen „Panorama“ und der Sektionshefte. Durch falsche Bankverbindungen entstehende Kosten müssen wir den Mitgliedern in Rechnung stellen.
Kündigungen
Kündigungen der Mitgliedschaft müssen nach unserer Satzung spätestens drei Monate vor Ablauf des Jahres schriftlich erfolgen, in dem die Mitgliedschaft enden soll. Später eingehende Kündigungen können erst zum 31.12. des folgenden Jahres
berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt auch bei Sektionswechsel.
Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung.
Kinder, die als Minderjährige im Rahmen einer Familienmitgliedschaft oder als Einzelmitglied dem Dortmunder Alpenverein beigetreten sind, müssen selber kündigen, wenn sie den Verein nach Erreichen der Volljährigkeit verlassen
wollen.
Anträge zur Änderung der Mitgliederkategorie, die ab dem folgenden Jahr gelten soll, müssen bis zum 30.09. eines jeden Jahres schriftlich gestellt werden.
Der Jahresbeitrag ist jeweils im Januar eines Jahres fällig. Wir bitten unsere Mitglieder, die uns noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, um Überweisung auf unser Konto bei der Sparkasse Dortmund oder um Barzahlung in der Geschäftsstelle. Eine Rechnung wird nicht zugesandt.
Pre-Notification
Sie haben uns im SEPA-Lastschriftverfahren ein SEPA-Lastschrift Mandat zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrags erteilt. Die Mandatsreferenz für dieses SEPA-Mandat entspricht ihrer Mitgliedsnummer.
Der Jahresbeitrag wird am ersten Arbeitstag im Januar abgebucht. Sie erkennen unsere Abbuchung auch an der Gläubiger-Identifikationsnummer: DE34ZZZ00000539065.
Bitte sorgen Sie für entsprechende Kontodeckung, da wir Ihnen die bei einer Lastschriftrückgabe entstehenden Bankgebühren sowie anfallende Mahngebühren in Rechnung stellen müssen.
Die DAV-Ausweise werden wir nach Eingang des Jahresbeitrages zusenden. Mitglieder, die am Beitragseinzug teilnehmen, erhalten die DAV-Ausweise bis Ende Februar zugeschickt.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Versicherungsschutz nur besteht, wenn der Mitgliedsbeitrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles entrichtet ist.