Jugendvollversammlung 2025

Beschreibung

Liebe JDAV-Mitglieder der Sektion Dortmund, liebe Jugendleiter*innen, Funktionsträger*innen und Leiter*innen der Kinder- und Jugendgruppen, hiermit laden wir euch satzungsgemäß herzlich zur 6. Jugendvollversammlungder Sektion Dortmund ein. Eltern
und Interessierte sind als Gäste herzlich Willkommen.

Details

Termindetails

Termin: 29. März 2025 um 15:00 Uhr
Wo: Geschäftsstelle der Sektion, Märkische Str. 50, 44139 Dortmund

An was müsst Ihr denken?
• Aktuellen DAV-Mitgliedsausweis mitbringen
• Kinder/Jugendlichen benötigen eine formlose
Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten.

Vorläufige Tagesordnung
Top 1: Begrüßung - Herzlich willkommen
Top 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit
Top 3: Annahme der Tagesordnungspunkte
Top 4: Wahl eines*einer Versammlungsleiters*in
Top 5: Tätigkeitsbericht des Jugendausschusses
           Berichte über Aktivitäten in 2024 aus den Gruppen Klettertreff und U27
Top 6: Bericht der Kassiererin
Top 7: Bericht der Kassenprüfer*innen
Top 8: Entlastung des Vorstandes
Top 9: Wahlen
           a. Wahl des*der stellvertretenden Jugendreferent*in (Mindestalter 18 Jahre)

           b. Wahl des*der Kassierers*in (Mindestalter 18 Jahre)
           c. Wahl des*der Beisitzer der Gruppe U18
           d. Wahl des*der Beisitzer der Gruppe U27
           e. Wahl des*der Delegierten für den JDAVBundesverband und Landesverband
            f. Wahl von einem Kassenprüfer*innen (Mindestalter 18 Jahre)
Top 10: Anträge (müssen bis zum 22.03.2025 in schriftlicher Form beim Jugendreferenten*in eingegangen sein, email: jdav@dav-dortmund.de)
Top 11: Planungen für das Jahr 2025
Top 12: Verschiedenes
Top 13: Und Tschüss


Wir freuen uns auf deine Teilnahme.
Viele Grüße
Christiane & Mirza
Eure Jugendreferenten


Du willst mitentscheiden, dich engagieren oder einfach nur zuhören? Dann komm ins Basecamp zu unserer diesjährigen Jugendvollversammlung.
Wenn du bereit für ein Microabenteuer bist, kannst du anschließend gemeinsam mit uns im Basecamp übernachten.
Alle, die nach der Jugendvollversammlung im Basecamp übernachten möchten, melden sich bitte bis zum 20. März 2024 unter jdav@dav-dortmund.de an.

Infos aus dem Vorstand
Satzungsänderung der Jugendsektionsordnung


§9 Geschäftsordnung des Jugendausschusses
1. Der Jugendausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist:
Der Jugendausschuss ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und:
• bei weniger als 20 stimmberechtigten Mitgliedern mindestens vier (4) stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind, oder
• bei 20 oder mehr stimmberechtigten Mitgliedern mindestens die Hälfte (50%) der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
2. Der Jugendausschuss beschließt mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
3. Bei lang andauernder Verhinderung oder vorzeitigem Ausscheiden der*des Jugendreferent*in delegiert der Jugendausschuss, die Aufgaben, Rechte und Pflichten der*des Jugendreferent*in an den*die stellvertretenden Jugendreferenten*in. Der Jugendausschuss shlägt ihn*sie dem zuständigen Sektionsgremium zur Berufung in den Sektionsvorstand vor. Im Falle des Ausfalles der*des Stellvertreter*in, wählt der Jugendausschuss einen kommissarischen Jugendreferent*in bis zur nächsten Jugendvollversammlung. Der Jugendausschuss schlägt ihn*sie dem zuständigen Sektionsgremium zur Berufung in den Sektionsvorstand vor.

Sa. 29.03.2025 15:00 Uhr